Gemeinde

Aktuelles aus der Gemeinde

Europawahl am Sonntag, 09.06.2024Europawahl

Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Jeder Wähler erhält nur einen Stimmzettel und darf darauf nur eine Stimme vergeben.

Allen Wahlberechtigten wird rechtzeitig vor der Wahl (bis spätestens 19.05.2024) eine Wahlbenachrichtigung an ihre Meldedresse zugesendet.

Sie sind in Feldkirchen-Westerham wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, keinen Wahlrechtsausschluss haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Sie haben die deutsche oder eine EU- Staatsangehörigkeit.
2. Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland und derzeit in Feldkirchen-Westerham.

Alle in Feldkirchen-Westerham wohnenden wahlberechtigten Deutschen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen, in der sie am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Unionsbürger müssen bei der EU-Wahl in das gemeindliche Wählerverzeichnis eintragen sein, wenn sie in Deutschland wählen wollen. Hierzu ist erforderlich, dass ein Antrag bis spätestens 19.05.2024 bei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (letzte Wohnsitzgemeinde) eingegangen ist. Nur die Unionsbürger, die bei den letzten EU-Wahlen 2019 bereits die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragten, werden wieder automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Antragsformulare, können Sie bei der Gemeinde anfordern oder auf unserer Homepage www.feldkirchen-westerham.de ausdrucken.

Stimmbezirke EU Wahl

 

 

 

 

 

Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Das zuständige Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Sollten Sie noch keine Wahlkarte erhalten haben, fragen Sie bitte im Rathaus nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Briefwahl:

Briefwahlunterlagen können bis zum 07.06.2024 beantragt werden. Die Online-Beantragung und die Beantragung per Post sind bis spätestens 05.06.2024 möglich.
Ab 03.06.2024 empfehlen wir jedoch, die Briewahlunterlagen persönlich im Rathaus entgegenzunehmen oder abholen lassen (Vollmacht ausfüllen!). 

Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler/Wählerinnen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.

Der Einwurf des Wahlbriefes in den Hausbriefkasten der Gemeinde (beim Haupteingang Rathaus) ist am Wahlsonntag bis max. 18 Uhr möglich.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, müssen den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.

Bitte den Wahlbrief unbedingt rechtzeitig mit der Post absenden oder direkt bei der Gemeinde im Hausbriefkasten einwerfen. Er muss bei der Gemeinde am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeinde abgeben.

Porto:
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei uns im Rathaus oder finden Sie auf unserer Homepage www.feldkirchen-westerham.de

Repräsentativer Stimmbezirk 7 – Höhenrain + Laus:

Auch möchten wir über eine Besonderheit am Stimmbezirk Höhenrain + Laus aufklären:
Dieser wurde bei der diesjährigen Wahl als repräsentativer Stimmbezirk ausgewählt, welcher dazu dient, repräsentative Daten über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen zu erheben.
Das heißt, die repräsentative Wahlstatistik liefert zusätzliche Informationen über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten, die über das Wahlergebnis hinausgehen.
Dabei werden das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppen berücksichtigt, weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet.
Die Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel sind mit Buchstaben gekennzeichnet um die fehlerfreie Auswertung sicherzustellen.

Das Besondere daran ist, dass deutschlandweit nur ca. 3 % aller Wahlbezirke zufällig als repräsentative Wahlbezirke ausgewählt werden.
Dadurch sind die ausgewählten Bezirke repräsentativ für das gesamte Wahlgebiet und die einzelnen Bundesländer.

Montag, 17.Februar 2025

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Donnerstag, 30.Januar 2025

VERSAND DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN AB 10.02.2025

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